Zahnarzt & Soziales

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Rationierung in der Kieferorthopädie bei gesetzlich versicherten Kindern

"Gesundheitsreform" 2026 - Grund zur Sorge!

·        Kinder dürfen nicht ungleich behandelt werden je nach Versichertenstatus.  

·        Kieferorthopädie-FZÄ und Master sind notwendig, um ihre Versorgung sicherzustellen.

        Versorgungslücken in ländlichen Gebieten und Unterversorgung werden Realität [1].  

·        Leistungsträger in Deutschland mit zwei Universitätsabschlüssen dürfen ihre Qualifikation nicht einfach so aberkannt bekommen.

EU-rechtlich und zulassungsrechtlich hoch problematisch

In Deutschland gibt es etwa 3000 FZÄ für Kieferorthopädie und etwa 1000 Master of Science in Kieferorthopädie. Sie sichern gemeinsam und gleichwertig die kieferorthopädische Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

Das Masterstudium Kieferorthopädie zum Master of Science Kieferorthopädie in Österreich ist Bologna-konform akkreditiert. Er umfasst 120 ECTS-Punkte mit Vorlesungen, Kursen, Testaten und Prüfungen sowie die Vorlage eigener zehn Masterfälle (insg. 500 Seiten) und die Masterthesis. Dieser Abschluss dient in vielen Ländern der Fachzahnarztanerkennung [2]. Aufbauend auf diesem zweiten akademischen Abschluss - also zusätzlich zum Staatsexamen und zur Promotion - ist ein PhD oder eine Habilitation möglich.

Ohne jegliche Begründung und entgegen Europäischem Recht wird das Masterstudium im BMG hingegen als unklare Qualifikation diskreditiert.

Alle Kieferorthopädie-Master sollen in Deutschland ein faktisches Berufsverbot erhalten!

Rationierung bei Kindern und Ungleichbehandlung von Kindern in Deutschland

Ich bin in großer Sorge:

Denn das vom BMG geplante faktische Berufsverbot für die Kieferorthopädie-Master führt zwangsläufig zu einer Verknappung in der Versorgungsstruktur. Darum geht es! [3] Besonders kritisch wird die Versorgung der Kinder in Ostdeutschland!

Zu erwarten sind:

·        jahrelange Wartelisten für Kinder in den restlichen Kieferorthopädie-Praxen

        (Es wird in der FZA-Praxis heißen: „Unsere Warteliste ist voll“)

·        weggeschickte und abgelehnte Kinder

        („Bitte suchen Sie sich einen anderen Kieferorthopäden“)

·        und somit nicht behandelte Kinder.

        („Wir können nichts für Sie tun.“)

 

"Jeder muss seinen Beitrag leisten.“ (Warken)    
Auch Kinder ?!

“children are generally regarded as the vulnerable groups”

„The best interests of the child shall be the primary consideration in the provision of health care.”

All children should be treated with dignity, tolerance and respect”

WMA Declaration of Ottawa on Child Health [4]

 

Tatsache ist: Jedes Kind, insbesondere Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen, ist auf die Sicherheit eines sozialen Systems angewiesen, das die grundlegende gesundheitliche Versorgung des Kindes nicht rationiert oder gar "wegpriorisiert"  -  auch nicht durch die Hintertür der Verknappung.

Daher dürfen Kinder und Jugendliche in einem Gesundheitssystem niemals zum Objekt der Rationierung oder Priorisierung werden. Sie dürfen nicht ungleich behandelt werden je nach ihrem Versichertenstatus.

Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein und ist im Übrigen auch in den UN-Kinderrechten konkret festgelegt. Deutschland hat die Konvention ratifiziert,

sie ist geltendes Recht!

„(1)   Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlungvon Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird .

(2)    Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen,und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um [...] sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten[...]“

Zitat Artikel 24 UN-Kinderrechtskonvention [5]

 

Laut UN-Kinderrechtskonvention müssen also alle Kinder grundsätzlich gleich behandelt werden, und zwar mit dem gleichen Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Und genau das wundert mich bei dieser ganzen Regulierung so sehr: Dass die gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die laut UN-Kinderrechtskonvention geschützt ist, im Fall einer „Regulierung“ dann eben doch nicht geschützt ist.

Die gesundheitliche Versorgung der gesetzlich versicherten Kinder unterliegt in Deutschland bereits einer Herabregulierung (siehe Abschaffung der zuzahlungsfreien Kinderfüllung BEMA 13 e-h unter Lauterbach [6]), und nun soll das „Höchstmaß an Gesundheit“ noch weiter sinken, um an den GKV-versicherten Kindern zu sparen. Nur die privatversicherten Kinder erhalten alle Leistungen  - ohne Extra-Zahlungen der Eltern, ohne Einschränkungen und bei jedem Wunsch-Behandler, selbstverständlich auch beim Kieferorthopädie-Master.

Priorisierung bei Kindern

Wenn 25% der kieferorthopädischen Behandler wegfallen - wer findet dann noch einen Behandlungsplatz? Sicherlich nicht Kinder aus sozial schwachen Familien, Flüchtlingskinder sowie Heimkinder. Priorisierung von priviligierten Kindern auf Kosten armer Kinder - wie abstoßend ist das! Weder christlich noch sozial!

Man mag es sich gar nicht vorstellen.

 

Nicht gut für Zahnärztinnen

Das Masterstudium Kieferorthopädie in Krems habe ich als frauenfreundlich und flexibel erlebt: Aus persönlichen Gründen darf man auf Antrag unterbrechen und ein Semester später einfach wieder einsteigen. Das berücksichtigt die Lebenswirklichkeit von Zahnärztinnen.

Ganz anders der „Fachzahnarztvorbehalt“, den das BMG nun als alternativlos darstellt, und zwar „hauptberuflich und ganztägig“ [7]. Bei einer Schwangerschaft gilt die KFO-Weiterbildungszeit sofort als abgebrochen und vorbei, da die schwangere Assistentin ja rechtlich nicht mehr am Patienten arbeiten darf. Also nur bloß keine Schwangerschaft! „Die Weiterbildung soll zusammenhängend erfolgen“ (Weiterbildungsordnung der BZAEK [8]). – Frauen werden durch diese Statuten in ihrer freien Lebensplanung und bei einer ungeplanten Schwangerschaft diskriminiert. Der Fachzahnarztvorbehalt ist ein Risiko für Frauen während der langen Weiterbildungszeit. Ein Masterstudium nicht.

„In Deutschland praktizieren sowohl Zahnärztinnen und Zahnärzte für Kieferorthopädie als auch Zahnärztinnen und Zahnärzte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie.“ (Zitat Quelle 7)

D.h., das BMG verschweigt dem Leser hier bereits im ersten Satz die Master of Science Kieferorthopädie als äquivalenten akademischen Abschluss.

„Die erste Berufsbezeichnung setzt eine mindestens dreijährige hauptberufliche und ganztägige Weiterbildung voraus, die mit einer Facharztprüfung abschließt.“ (Zitat Quelle 7)

Stimmt nicht wirklich – eine FZA-Weiterbildung ist in Teilzeit erlaubt (Weiterbildungsordnung der BZAEK, Quelle 8). Es irritiert, dass das BMG hier von Vollzeit-Weiterbildung schreibt. Sicherlich möchte das BMG gar nicht die FZA-Weiterbildungsordnung verändern... Es liegt vielmehr nahe, dass durch diese Rhetorik der Eindruck vermittelt werden soll, die Weiterbildung zum FZA sei wesentlich aufwändiger als das Masterstudium. - Naja, es sind gerade mal 60 ECTS Differenz, wobei Absolventen des Masterstudiums bereits im zweiten Studienjahr behandelte Fälle präsentieren müssen; das bedeutet, sie müssen bereits vor Studienbeginn kieferorthopädische Berufserfahrung besitzen.

„Im Gegensatz dazu erfordert das Führen eines Tätigkeitsschwerpunkts Kieferorthopädie keine strukturierte Weiterbildung. Oft basieren die Kenntnisse auf Wochenendkursen oder berufsbegleitenden Studiengängen, wie dem „Master of Science (M.Sc.)“.“ (Zitat Quelle 7)

Das Bologna-konforme, akkreditierte und strukturierte Masterstudium rangiert laut BMG ganz hinten in der Reihenfolge  -  auf dem Niveau eines Wochenendkurses, ganz offensichtlich eine gewollte Herabsetzung.

„Angesichts der höchst unterschiedlichen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Kieferorthopädie innerhalb der Zahnärzteschaft können kieferorthopädische Leistungen von sehr unterschiedlicher Qualität sein.“ (Zitat Quelle 7).

Damit wird der kritikwürdige Versuch unternommen, das Masterstudium, die Universitäten und die dortigen Fachzahnärzte, z.B. den Prof. für Kieferorthopädie Herrn Prof. Müßig, zu diskreditieren. Für solche Herabwürdigungen aus dem BMG existiert keine Evidenz.

 

Mein Appell

Bitte beteiligen Sie sich nicht an einer Herabwürdigung des Master of Science Kieferorthopädie in Deutschland und an fragwürdigen rechtlichen Regelungen, die letztlich zur Folge haben, dass Behandlungsplätze verknappt werden und die Versorgung der gesetzlich versicherten Kinder und Jugendlichen infrage gestellt wird. Rationierung und Priorisierung haben in der Versorgung gesetzlich versicherter Kinder nichts zu suchen!

Bitte helfen Sie mit, dass Leistungsträger mit einem Masterabschluss in Kieferorthopädie hier in Deutschland weiterhin kieferorthopädisch arbeiten dürfen und Existenzen nicht vernichtet werden.  

Ich liebe meinen Beruf und ich behandle alle Kinder, die zu mir kommen, unabhängig von ihrer sozialen Situation. Dazu gehören auch Kinder aus sozial schwachen Familien, Flüchtlingskinder sowie Kinder ohne Eltern aus dem örtlichen Kinderheim. All das ist in Gefahr.

Prävention, Kinderbehandlung, Kieferorthopädie  - ein ganzheitlicher interdisziplinärer Zugang in der kindlichen Entwicklung gemeinsam mit den Co-Therapeuten - all das sehe ich mit diesem kritikwürdigen Gesetzesentwurf in Gefahr, vom Ansatz her zerstört zu werden.

[1] https://zkn.de/news/fachzahnarztpflicht-bedroht-die-zahnaerztliche-berufsausuebung-in-der-kieferorthopaedie/

[2] https://www.gmsckfo.de/die-gmsckfo.html

[3] „Vorabbetonen wir, dass wir in dem geplanten Eingriff in die Kieferorthopädie eineGefährdung der Versorgung erwarten.“ https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Stellungnahme_KZBV_BZAEK_RefE_GKV-BeitrStabG.pdf;Seite 5

[4] https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-ottawa-on-child-health/

[5] https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention

[6] https://www.salvaris-dental.com/blog/rationierung-und-priorisierung-in-der-basalen-versorgung-von-kindern

 [7] https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0256-26.pdf,S. 109

[8] https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/mwbo.pdf

Brigitte Rohdich